ALLGEIMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN von Ing. Jürgen Hartwig Speta

ALLGEMEINER TEIL

1) Geltungsbereich
Für den Geschäftsverkehr von Ing. Jürgen Hartwig Speta, Akeleistraße 6/1, 4600 Wels gelten ausschließlich die nachstehenden Geschäftsbedingungen. Abweichende Bestimmungen oder AGB gelten nur, wenn diese schriftlich vereinbart wurden. AGB des Kunden werden nicht anerkannt.

2) Aufträge - Angebote
Angebote sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind und behalten ihre Gültigkeit innerhalb von 30 Tagen nach Angebotsdatum. Eine Verpflichtung von Werbeatelier Speta, die Bestellung des Kunden anzunehmen, besteht nicht. Kostenvoranschläge sind entgeltlich.

3) Höhere Gewalt - unvorhergesehene Ereignisse
Ereignisse höherer Gewalt (Poltische Wirren, Brand, Umweltkatastrophen, etc.) oder sonstige unvorhergesehene Ereignisse berechtigen Werbeatelier Speta, die Lieferfrist um die Dauer des Ereignisses zu verlängern bzw. vom Vertrag zurück zu treten. In jedem Fall ist Werbeatelier Speta aufgrund dieser Ereignisse berechtigt, Alternativlösungen zu liefern. Schadenersatzansprüche hieraus sind ausgeschlossen.

4) Beschaffenheit der Ware
Es wird keine Gewähr für Farbechtheit sowie spezifische Gewichte und Maße übernommen, sofern eine bestimmte Eigenschaft nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Abweichungen im handelsüblichen Rahmen sind zulässig. Farbabweichungen im branchenüblichen Rahmen bleiben vorbehalten.

5) Kennzeichnung – Urheberrechtsschutz
Entwürfe, Skizzen, Abbildungen, Zeichnungen, Designs und Know-how sind geistiges Eigentum von Werbeatelier Speta und gehören zu einem geschützten Konstruktionssystem. Derartige Konstruktionsunterlagen können jederzeit von Werbeatelier Speta zurückgefordert werden .Werbeatelier Speta ist vorbehaltlich des schriftlichen Widerrufs des Kunden berechtigt, auf eigenen Werbeträgern, insbesondere auf ihrer Internet-Website, auf Konstruktionsunterlagen mit Namen und Firmenlogo auf die zum Kunden bestehende oder vormalige Geschäftsbeziehung hinzuweisen (Referenzhinweis).

6) Schadenersatz - Haftung
Werbeatelier Speta ist in allen in Betracht kommenden Fällen, mit Ausnahme von Personenschäden, nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit zum Schadenersatz verpflichtet. Die Haftung verjährt in 6 Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger...Die Haftung ist mit dem Auftragswert begrenzt. Werbeatelier Speta haftet nicht für mittelbare Schäden oder entgangenen Gewinn.

7) Mitwirkungspflicht des Kunden
Der Kunde stellt Werbeatelier Speta unverzüglich alle Informationen und Unterlagen zur Verfügung, die für die Erbringung der vereinbarten Leistung erforderlich sind. Mehrkosten auf Grund nachträglich geänderter, unvollständiger oder unrichtiger Angaben sind vom Kunden zu tragen. Der Kunde hat die zur Verfügung gestellten Unterlagen auf gewerbliche Schutzrechte Dritter zu prüfen und hält Werbeatelier Speta in diesem Zusammenhang schad- und klaglos.

8) Rücktrittsrecht
Werbeatelier Speta behält sich das Recht vor, Leistungserbringungen von einer angemessenen Sicherheitsleistung oder Vorauszahlung abhängig zu machen, wenn der Kunden mit der Zahlung vor bereits fälligem Entgelt mehr als 14 Tage im Verzug ist oder begründete Zweifel an der Bonität des Kunden bestehen, insbesonders dann, wenn ein außergerichtlicher Sanierungsversuch unternommen wurde oder ein Insolvenz- bzw. Exekutionsverfahren bevorsteht, beantragt, eröffnet oder mangels Masse abgewiesen wurde.

9) Anwendbaren Recht – Erfüllungsort – Gerichtsstand
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts. Erfüllungsort ist der Sitz von Werbeatelier Speta in Wels. Es wir die ausschließliche Zuständigkeit der sachlich in Betracht kommenden Gerichte am Sitz von Werbeatelier Speta vereinbart.

PREISE - ZAHLUNG

1) Preise
Alle Preisangaben sind netto in Euro „ab Werk“, die gesetzliche Umsatzsteuer wird zusätzlich verrechnet. Im Angebot nicht ausgewiesene Kosten für Verpackung, Versand und Zoll sind nicht inkludiert, zusätzlich anfallende Montage- oder Regieleistungen werden nach Aufwand und gesondert verrechnet. Spesen, Diäten und Mehrkosten für verlangte Mehrarbeit, Überstunden oder Nachtarbeit sind vom Kunden zu tragen.

2) Zahlungsbedingungen
Bei Auftragserteilung ist eine Akonto-Zahlung von 50% des Auftragswertes innerhalb von 10 Tagen zu leisten. Der restliche Betrag ist bei Erstaufträgen spätestens bei Warenübernahme, oder bei Folgeaufträgen nach Erhalt der Rechnung netto zu leisten. Bankspesen gehen zu Lasten des Kunden.

3) Kleinmengen
Für Aufträge bis zu einem Auftragswert von EUR 75,00 wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 14,00 verrechnet

4) Eigentumsvorbehalt - Mahnwesen
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Werbeatelier Speta. Bei verspäteter oder gestundeter Zahlung sind Zinsen in Höhe von 9% über dem Basiszinssatz p.a. ab dem auf die Fälligkeit folgenden Tag zu entrichten. Darüber hinausgehende Betreibungskosten, Inkassogebühren udgl sind vom Kunden zu tragen.

5) Lieferfrist – Liefertermin
Die vereinbarte Lieferfrist beginnt mit dem Eingang der vereinbarten Akonto-Zahlung. Bei einem Auftragswert unter EUR 300,00 mit dem Datum der Auftragsbestätigung. Sofern nicht ausdrücklich zugesagt, sind Liefertermine unverbindlich und als voraussichtlicher Zeitpunkt der Lieferung zu verstehen. In diesen Fällen ist ein Rücktritt vom Vertrag wegen Lieferverzugs nur unter Setzung einer zumindest zweiwöchigen Nachfrist mittels eingeschriebenen Briefs geltend zu machen. Die Einhaltung der Lieferfrist setzt die gegebenenfalls erforderliche Mitwirkung des Kunden voraus. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass erforderliche Angaben oder Leistungen, auch von Dritten, rechtzeitig erbracht werden.

6) Verpackung – Versand – Gefahrenübergang
Werbeatelier Speta versendet nur auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Schäden im Zusammenhang mit dem Transport sind vom Kunden bei Erhalt der Lieferung vom Transporteur zu bestätigen.

7) Mängel – Gewährleistung – Schadenersatz
Mängelrügen sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 2 Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich vorzunehmen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht erkennbar sind, sind sofort bei Erkennen, spätestens jedoch 1 Monat nach Erhalt der Ware, schriftlich zu rügen. Werbeatelier Speta ist berechtigt die Gewährleistungsbehelfe selbst zu bestimmen. §924 ABGB findet keine Anwendung. Für Schadenersatzansprüche gilt Abschnitt „Allgemeiner Teil Pkt. 6“.

8) Rücktritt des Kunden – Änderungen von Bestellungen
Tritt der Kunden ohne Grund vom Vertrag zurück, werden 50% des Auftragswertes als Rücktrittskosten berechnet. Bei einem Rücktritt ab 4 Wochen vor dem vereinbarten Liefertermin werden 75% ab 3 Wochen vor dem vereinbarten Liefertermin sowie bei kundenspezifischen Maßanfertigungen 100% des Auftragswertes in Rechnung gestellt. Bei nachträglichen Änderungen der Bestellung erfolgt eine Nachverrechnung des Mehraufwandes.

9) Warenrücknahme
Waren können nur in Kulanzfällen mit schriftlicher Zustimmung und unter Vorbehalt einer von Werbeatelier Speta zu bestimmenden Wertminderung zurückgegeben werden. Gutschriften erfolgen erst nach geprüftem Wareneingang. Rückgaben können nicht vor Gutschriftsvorlage mit unseren Rechnungen aufgerechnet werden. Kundenspezifische Maßanfertigungen, gebrauchte, oder durch Kunden bearbeitete Waren werden nicht zurückgenommen. Rücksendungen erfolgen auf Kosten und Gefahr des Kunden und sind zu versichern.

MESSESTANDBAU – MIETE

1) Preise
Alle Preisangaben sind netto in Euro „ab Werk“, die gesetzliche Umsatzsteuer und Gebühren gemäß §33 TP 5 Gebührengesetz werden zusätzlich verrechnet. Im Angebot nicht ausgewiesene Kosten für Verpackung, Versand, Zoll, Standflächenmiete, E-Verteiler, Anschlussgebühren und Stromverbrauch sind nicht inkludiert, zusätzlich anfallende Montage- oder Regieleistungen werden nach Aufwand und gesondert verrechnet. Die Mietpreise gelten für die einmalige Verwendung bei normaler üblicher Messedauer (inklusive der vom Messeveranstalter für den Aufbau vorgesehenen Zeiten), jedoch maximal für 10 Tage. Eine längere Mietdauer muss der Kunde mit Werbeatelier Speta gesondert vereinbaren. Kosten für nachträgliche Projektänderungen werden nach Aufwand verrechnet. Für Aufträge, die ab 15 Tage vor Veranstaltungsbeginn erteilt werden, wird ein Last-Minute-Zuschlag von 25% auf die Listenpreise verrechnet. Wird eine Rechnung von Werbeatelier Speta über Wunsch des Kunden neu ausgestellt, etwa im Falle von Änderungen der Rechnungsanschrift oder anderer auf der Rechnung anzuführender Angaben des Kunden, so wird dafür ein pauschales Entgelt von € 70,00 exkl. USt in Rechnung gestellt.
Bei Bestellung von Drucksachen gelten die angegebenen Preise nur bei Bereitstellung von druckfertigen Grafikdaten durch den Kunden. Allfällig erforderliche nachträgliche Druckdatenaufbereitung wird gesondert nach Aufwand in Rechnung gestellt.

2) Zahlungsbedingungen
Bei Auftragserteilung ist eine Akonto-Zahlung von 50% des Auftragswertes innerhalb von 10 Tagen zu leisten. Der restliche Betrag ist bei Erstaufträgen spätestens bei Warenübernahme, oder bei Folgeaufträgen nach Erhalt der Rechnung netto zu leisten. Bankspesen gehen zu Lasten des Kunden. Bei verspäteter oder gestundeter Zahlung sind Zinsen in Höhe von 9% über dem Basiszinssatz p.a. ab dem auf die Fälligkeit folgenden Tag zu entrichten. Darüber hinausgehende Betreibungskosten, Inkassogebühren udgl sind vom Kunden zu tragen.

3) Kleinmengen
Für Aufträge bis zu einem Auftragswert von EUR 75,00 wird eine Bearbeitungsgebühr von EUR 14,00 verrechnet

4) Gebrauch – Rechte Dritter
Jede Bearbeitung und Veränderung der Mietobjekte ist untersagt. Ein vom Vertrag abweichender Gebrauch ist unzulässig. Der Kunde ist berechtigt, das Mietobjekt nur mit Sorgfalt und für eigene Zwecke zu verwenden. Der Kunde haftet verschuldensunabhängig für Verlust oder Beschädigung der Mietgegenstände ab Übergabe bis zur Rückgabe. Von Werbeatelier Speta festgestellte Mängel am rückgelieferten Mietgut werden dem Kunden angezeigt. Die Feststellungen gelten als anerkannt, wenn der Kunde nicht innerhalb einer Woche nach Zugang schriftlich widerspricht. Die Untervermietung an Dritte ist nicht gestattet. Die Mietobjekte sind von Rechten Dritter freizuhalten. Der Kunde trägt alle Kosten, die zur Aufhebung entstandener Schäden notwendig sind.

5) Mängel – Gewährleistung
Mängel sind unverzüglich bzw sofort bei Erkennen schriftlich anzuzeigen. Werbeatelier Speta ist berechtigt die Gewährleistungsbehelfe selbst zu bestimmen. §924 ABG findet keine Anwendung.

6) Schadenersatz – Haftung
Wir verwenden regelmäßig gewartetes, wiederverwendbares Material in gebrauchsfähigem, dem Verwendungszweck entsprechenden Zustand. Kleinere Abweichungen in der Ausführung, den Maßen und Farben gelten nicht als Mangel. Ist bei vereinbarter Lieferung am Messestand weder der Kunde noch ein Vertreter des Kunden anwesend, so gilt das Mietobjekt mit Abstellen bzw. Aufstellen auf dem Messestandplatz als ordnungsgemäß übergeben. Ab diesem Zeitpunkt haftet der Kunde für jeden Schaden und Verlust, wie Diebstahl, Beschädigung oder Untergang. Der Kunde haftet Werbeatelier Speta für alle erforderlichen Reparaturen, die nicht auf gewöhnliche Abnützung des Mietobjektes zurückzuführen sind. Im Übrigen gilt „Allgemeiner Teil, Pkt.6“.

7) Rücktritt des Kunden
Erklärt der Kunde mehr als 14 Tage vor Mietbeginn ohne Grund einen Rücktritt vom Vertrag so ist er verpflichtet 50%, ab 14 Tage vor Mietbeginn 75% und ab 8 Tage vor Mietbeginn 100% des Mietpreises zu entrichten.

8) Rückgabe des Mietobjektes
Das Mietverhältnis endet mit Messeende. Der Kunde ist verpflichtet unverzüglich nach dem Messeende die Mietobjekte vereinbarungsgemäß an Werbeatelier Speta zurückzustellen. Ab dem Messeende ist Werbeatelier Speta berechtigt, Mietobjekte vom Messestandplatz abzuholen. Werbeatelier Speta haftet nicht für Gegenstände des Kunden oder eines Dritten, die sich bei Abholung auf dem Messestandplatz befinden. Bei verspäteter Rückgabe hat der Kunde pro angefangenen Verspätungstag einen Mietpreis in Höhe von 150% des Mietpreises zu entrichten. Diese Bestimmung unterliegt nicht dem richterlichen Mäßigungsrecht. Ein darüber hinausgehender Schaden kann zusätzlich geltend gemacht werden.

Kontakt

Ing. Jürgen Hartwig Speta

Akeleistraße 6, 4600 Wels

Mobil: +43 664 1316565
E-Mail: office@speta.com

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E-Mail: office@speta.com